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© Alloheim GmbH 2010
 
 
Häufige Fragen

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Menschen mit dem Thema "Pflege Älterer" sehr ungern beschäftigen. Aus den zahlreichen Gesprächen mit Pflegebedürftigen und deren Angehörigen wissen wir, dass ein "Pflegefall" immer überraschend auftritt und dann schnell – allerdings ohne nähere Kenntnisse - eine adäquate Lösung gefunden werden muss.
Nachfolgend geben wir Ihnen Antworten zu Fragen, die uns von Interessenten bei ersten Kontakten sehr häufig gestellt werden. Sie können selbstverständlich kein persönliches Beratungsgespräch ersetzen. Wir wollen Ihnen aber dabei helfen, sich auf ein solches Gespräch vorzubereiten, damit Ihnen im Gespräch schnell die für Sie relavanten Lösungen aufgezeigt werden können.



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Pflege/Pflegeversicherung/Pflegestufen
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Pflegestufen: Was ist das und wozu dienen sie?
Hier hat der Gesetzgeber u. a. für unsere ältere Generation die Möglichkeit geschaffen Hilfe und Unterstützung in Form von Geld- und Sachleistungen zu bekommen.
Um diese Unterstützung jedoch ihn Anspruch nehmen zu können, ist ein für alle Parteien nachvollziehbarer Hilfebedarf nachzuweisen, der sich dann in Form einer Pflegestufe wiederspiegelt. Grundsätzlich sei gesagt, dass hier nicht die Schwere einer Erkrankung oder Behinderung maßgeblich sind, sondern allein der aus der konkreten Funktionseinschränkung resultierende Hilfebedarf als Grundlage der Bestimmung der Pflegebedürftigkeit dient.

In der Praxis bedeutet dieses, dass Pflegebedürftige dann die:

  • Pflegestufe 1 zugesprochen bekommen, wenn u. a. der Zeitaufwand der "Laien"pflege täglich mindestens 90 Minuten beträgt und auf die Grundpflege davon mehr als 45 Minuten entfallen.
  • Pflegestufe 2 zugesprochen bekommen, wenn u. a. der Zeitaufwand der "Laien"pflege täglich mindestens 180 Minuten beträgt und auf die Grundpflege davon mehr als 120 Minuten entfallen. 
  • Pflegestufe 3 zugesprochen bekommen, wenn u. a. der Zeitaufwand der "Laien"pflege täglich mindestens 300 Minuten beträgt und auf die Grundpflege davon mehr als 240 Minuten entfallen. 

Der Vollständigkeit wegen soll aber auch noch der so genannte "Härtefall" angesprochen werden, der dann zum Tragen kommt, wenn der Pflegeaufwand in der Stufe 3 außerordentlich hoch und intensiv ist.


Pflegestufen: Mit welcher finanziellen Hilfe durch die Pflegekasse darf ich dann rechnen?
Bezogen auf unsere bundesweiten, vollstationären Einrichtungen der Alloheim GmbH leisten die Pflegekassen monatliche Zuzahlungen die z. B. bei Aufnahme Ihrer Mutter oder Ihres Vaters z. Zt. in der:

liegen.


Demenz geht oft einher mit Verwahrlosung. Kann ich meine hilfsbedürftige Mutter schon bei einer beginnenden Demenz unterstützen?
Demenz ist nicht aufzuhalten. Aber der Verlust des Kurzzeitgedächtnisses kann verlangsamt werden. Betreuungsvereine etc. können schon im Vorfeld angesprochen werden und Hilfe anbieten. Wir können Ihnen die für Sie richtigen Ansprechpartner nennen.


Wie sieht so der Alltag in einer Pflegeeinrichtung aus?
Die Menschen kommen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen, Wünschen und Erwartungen in unser Haus. Die einen möchten ihren Lebensabend in der Gemeinschaft Gleichaltriger verbringen mit dem angenehmen Wissen, gut versorgt zu sein. Anderen, die kein eigenbestimmtes Leben mehr führen können, sei es durch Krankheit oder durch andere Lebensumstände bedingt, wird hier die Möglichkeit gegeben, eine auf sie abgestimmte Lebensform zu finden.
In einer stationären Pflegeeinrichtung wird den pflegebedürftigen Menschen je nach Bedarf eine umfassende Versorgung sowohl in den Dingen des Alltags als auch im pflegerischen und medizinischen Bereich geboten. Dazu kommt die Möglichkeit, im Haus an geselligen Veranstaltungen und verschiedensten Aktivitäten teilzunehmen.


Wie kann ich die Qualität einer Einrichtung beurteilen?
Zufriedene Bewohner sind ein sicheres Kennzeichen. Zur Zufriedenheit trägt nicht nur die Architektur eines Hauses bei, sondern hauptsächlich die Harmonie und der Geist, der in einem Haus gelebt wird. Körperliche Pflege, soziale Betreuung, eine bedarfsgerechte Nahrungsversorgung und sämtliche hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Ihnen wird also eine Rund-um-Versorgung angeboten.


Aktivierende Pflege. Was habe ich darunter zu verstehen?
Die Pflege und Betreuung des Bewohners zielt im Rahmen seiner jeweils individuellen Möglichkeiten auf die Förderung und Erhaltung des Gesundheitszustandes, auf die Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens.
Weiterhin soll die Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung des Bewohners erhalten und gestärkt werden.
Zum pflegerischen Selbstverständnis gehört auch die Begleitung des Bewohners bis zum Tode. Die Mitarbeiter des Pflege- und des sozialen Betreuungsdienstes arbeiten mit dem Bewohner zusammen, um seine eigenen Fähigkeiten zu erkennen, seine Stärken zu erhalten und wenn möglich, zu verbessern. Die Würde und die Privatsphäre des Bewohners dabei zu beachten, sind Grundlagen der pflegerischen Handlungen.


Milieu- und biografieorientiertes Arbeiten. Was habe ich darunter zu verstehen?
Jeder Mensch hat eine Vergangenheit und lebt in einem bestimmten sozialen Umfeld. Trotz Umzug in eine Pflegeeinrichtung soll das Gefüge weitestgehend erhalten bleiben. D. h. für die Mitarbeiter ist es wichtig zu wissen, wie der Pflegebedürftige früher gelebt hat, welche natürlichen Ängste er hatte usw.. Wenn sich eine Frau z. B. während ihres bisherigen Lebens immer ihre Lippen schminkte, dann soll sie auch im Alter nicht auf geschminkte Lippen verzichten müssen. Informationen hierzu können den Mitarbeitern nur die Angehörigen, Freunde und Bekannte geben. Sie werden daher gerne in die Pflegeplanung eingebunden und sind in den Alloheim Senioren-Residenzen herzlich willkommen.


Meine Mutter ist seit Jahren Stammpatientin bei ihrem Hausarzt. Muss Sie, wenn sie in eine Pflegeeinrichtung zieht, den Hausarzt wechseln?
Nein, selbstverständlich nicht. In allen Alloheim Senioren-Residenzen besteht eine freie Arztwahl – wie übrigens auch eine freie Apothekenwahl. Denn wir wissen, wie vertrauensvoll eine über Jahre gewachsene Arzt-Patienten-Beziehung sein kann. Ihr Hausarzt ist uns jederzeit willkommen.
Wir arbeiten mit den hier vor Ort praktizierenden Ärzten zusammen, die in unserem Haus auch regelmäßig Hausbesuche durchführen.


Wer entscheidet über freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege?
Bei motorisch aktiven Menschen sind freiheitsentziehende Maßnahmen sowohl zuhause als auch in einer Pflegeeinrichtung nur zulässig, wenn dies richterlich angeordnet wurde. Dazu bedarf es einer Begutachtung durch den Amtsarzt oder eines sozialpsychiatrischen Dienstes. Die Fixierung im Bett oder eine Unterbringung in einer "beschützenden" Einrichtung sind meist nur temporär zugelassen.



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Finanzierung/Vertretung
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Trägt die Pflegeversicherung alle Heimkosten?
Nein, die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko-Versicherung, sie soll nur einen Teil finanzieren. Grundsätzlich muss aber unterschieden werden zwischen einer Langzeit- und einer Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege.
Zur Finanzierung einer vollstationären Langzeitpflege werden primär das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Ggfs. werden auch nahestehende Angehörige in direkter Linie herangezogen, aber auch Sozialhilfeträger springen ein.
Eine pauschale Antwort kann es nicht geben, sondern der Einzelfall muss betrachtet werden. Wichtig ist es daher zu wissen, wie hoch das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen ist, um im Beratungsgespräch eine Lösung aufzeigen zu können.


Was ist in den Kosten alles enthalten?
Das monatliche Heimentgelt setzt sich aus den einzelnen Entgeltbestandteilen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, sowie Investitionskosten zusammen.
Für Bewohner, bei denen eine Pflegestufe zugrunde liegt, wird monatlich ein pauschaler Zuschuss von den Pflegekassen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, je nach Pflegestufe, gezahlt.
Bei der Berechnung der Investitionskosten stellt die Einrichtung ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, soweit sie nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, dem Bewohner anteilig in Rechnung.

Hier eine Beispielrechnung für unser Haus in Dresden (Stand April 2007) - Bitte beachten Sie: Kosten variieren je nach Haus/Region/Pflege- und Betreuungskonzept/Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern):

Pflegestufen

Pflege-
vergütung

Unterkunft und Verpflegungs-
satz

Investitions-
kostenanteil
BW-Eigenanteil

Gesamt-
entgeld pro Tag

Anteil d.

Pflege-
kasse

Bewohner-
anteil pro Monat

Stufe G1 *

 16,74

14,98

4,99

36,71

/

1116,57

Stufe G2 **

 23,43

14,98

4,99

43,40

/

1320,05

Stufe I

34,10

14,98

7,00

56,08

1023,-

682,72

Stufe II

45,85

14,98

7,00

67,83

1279,-

784,12

Stufe III

62,05

14,98

7,00

84,03

1470,-

1085,85

* Stufe G1: geringfügig pflegebedürftige Personen, die keiner Pflegestufe im Sinne von § 15 SGB XI zugeordnet wurden und deren pflegerischer Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege bis einschließlich 22 Minuten täglich beträgt.

** Stufe G2: geringfügig pflegebedürftige Personen, die keiner Pflegestufe im Sinne von § 15 SGB XI zugeordnet wurden und deren pflegerischer Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege mindestens 23 Minuten täglich beträgt.

Beträge in EUR, Ø 30,416 Tage
Zusätzliche Leistungen, die in Anspruch genommen werden, werden gesondert abgerechnet, z. B. spezielle Näharbeiten, Begleitung in die Stadt, etc.

Pflegestufen: Mein Antrag wurde abgelehnt, der Aufwand als zu gering eingeschätzt

Wenn der vom zuständigen medizinischen Dienst der Krankenkassen ermittelte Pflegeaufwand in der Grundpflege weniger als 45 Minuten beträgt, wird die Pflegestufe 1 nicht zu erkannt. Für Betoffene, die ja mit erheblichen Einschränkungen ihrer Lebensqualität rechnen müssen, kommt der Umzug in ein Altenwohnheim in Frage. Dies ist eine mögliche Alternative zum oftmals sozial isolierten Leben in den "eigenen 4 Wänden". Hier wird das zuständige Sozialamt - auf Antrag des Heimes - die Bedürftigkeit prüfen.

In einigen Bundesländern können Bewohner unter bestimmten Bedingungen neben den Leistungen der Pflegeversicherung zusätzlich Pflegewohngeld beziehen. Daher kann es sich hier nur um eine Beispielrechnung handeln.


Unterscheiden sich die Träger nur hinsichtlich der Kosten?
Nein. Bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung sollte man nicht nur auf die Kostenseite schauen. Die Anbieter unterscheiden sich zunächst sichtbar durch die Architektur der Pflegeeinrichtungen. Wichtiger und bedeutender sind aber die Mitarbeiter und die angeboten Leistungen.


Darf ich als Tochter für meine pflegebedürftige Mutter entscheiden und unterschreiben?
Ja, aber nur wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Ehegatten und Kinder sind nicht aufgrund der Verwandtschaftsverhältnisse automatisch vertretungsberechtigt.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Vollmachtgeber für verschiedene Bereiche Vollmachten erteilt, wie z. B. das Vermögen, die Gesundheit, das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ratsam ist es daher, schon frühzeitig alles Wichtige zu regeln (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung).
Auf der anderen Seite sollte sich aber auch der Vollmachtnehmer Gedanken machen, ob er alle Bereiche, für die er die Vollmacht erteilt bekam, abdecken kann oder ob gewisse Bereiche besser von einem unabhängigen Dritten geregelt werden können.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Mutter für eine Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung anmelden möchte?
In den Alloheim Senioren-Residenzen stehen Ihnen die Einrichtungsleiter, Pflegedienstleiter oder die Leitung des sozialen Dienstes mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich.

Sollte ein Einzug in eine Pflegeeinrichtung noch nicht notwendig sein oder eine andere Lösung geeignet sein, wird man Sie entsprechend aufklären. Einer ausführlichen Informationsmappe können Sie dann anschließend noch einmal alle wichtigen Details entnehmen.
Auch bei der Erledigung aller Formalitäten, wie z. B. der Hilfe bei der Antragstellung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung wird man Sie unterstützen.
Da sich unsere Mitarbeiter gerne Zeit für ein Beratungsgespräch nehmen, sollten Sie vor Ihrem Besuch einen Termin (möglich auch am Wochenende) vereinbaren. Wenn es Ihnen lieber ist, kann der Beratungstermin auch gerne bei Ihnen zu Hause stattfinden.




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Umzug in eine Pflegeeinrichtung
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Was gehört zur Grundausstattung eines Pflegezimmers? Kann meine Mutter Möbel aus ihrer alten Wohnung mitbringen?
Zur Grundausstattung eines Pflegezimmers gehören

  • ein höhenverstellbares und verschiebbares Pflegebett, das den Pflegemitarbeitern ein Rücken schonendes Arbeiten und den Zugang von allen Seiten ermöglicht
  • ein Nachttischschrank
  • ein Kleiderschrank
  • ein Tisch mit zwei Stühlen (Diese können jedoch herausgenommen werden, wenn durch das Mitbringen eigener Möbel Platzbedarf besteht.)

Um dem Pflegebedürftigen das Einleben in sein neues Zuhause zu erleichtern, ist es empfehlenswert, dass kleine Einrichtungsgegenstände (kleine Vitrine, Stehlampe, Sessel, Teewagen, Bilder etc.) mitgebracht werden. Sie schaffen schnell eine vertraute Umgebung und geben dem Pflegebedürftigen sofort das Gefühl "daheim zu sein".


Wenn ich meine Mutter in der Pflegeeinrichtung besuchen möchte, muss ich mich dann unbedingt an die Besuchszeiten halten?
Eine Pflegeeinrichtung ist kein Krankenhaus. Die Bewohner können jederzeit Besuch empfangen. Natürlich sollten Sie als Angehörige auch Rücksicht auf die Gepflogenheiten Ihrer Mutter nehmen. Das heißt z. B., wenn sie ihren Mittagsschlaf hält, sollten Sie sie nicht stören.

Haben Sie auch Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen nachts die Eingangstüren zu den Pflegeeinrichtungen geschlossen werden. Die Pflegemitarbeiter werden Ihnen aber gerne auf Klingelzeichen die Tür öffnen.


Was habe ich bei einer Wohnungsauflösung zu beachten? Wer hilft gegebenenfalls?
Wir können Ihnen nahe gelegene Umzugsfirmen nennen. Evtl. wird auch eine Hilfe seitens der Mitarbeiter der Haustechnik möglich sein, die wir dann allerdings selbstverständlich in Rechnung stellen müssen.


Meine Mutter war eine anspruchsvolle Köchin. Wird ihr das Essen schmecken?
Alle Alloheim Senioren-Residenzen verfügen grundsätzlich über eine eigene Küche, in der viele frische Zutaten verarbeitet werden. Es gibt täglich zwei dreigängige Wahlmenüs. Sollte sie an einem Tag keinen Appetit auf die zur Auswahl stehenden Menüs haben, kann sie zusätzlich noch aus einer kleinen Standard-Karte mit traditionellen Gerichten, wie z. B. Kartoffelsalat mit Bockwurst oder Strammer Max, wählen. Von den angebotenen Menüs können auch alle Sonderkostformen abgewandelt werden.

Und damit keine Langeweile aufkommt, werden das Frühstück und das Abendessen mit täglich wechselnden Beilagen, wie z. B. Rollmops oder Rührei und verschiedenen Getränken bereichert.

Es stehen selbstverständlich auch Zwischenmahlzeiten bereit.


Kann meine Mutter ihr liebgewonnenes Haustier mit in eine Senioreneinrichtung bringen?
Grundsätzlich sind bei Alloheim Haustiere erlaubt. Selbstverständlich hängt dies auch von der Größe des Tieres ab. Es macht in jedem Fall Sinn, schon vorher zu regeln, wer sich um das Tier sorgt, wenn sich der Pflegebedürftige nicht mehr selbst darum kümmern kann.
In manchen unserer Häuser haben sich sogar kleine Bewohnergruppen gebildet, die sich liebevoll um das Haustier des Mitbewohners kümmern, wenn dieser z. B. einmal durch einen kurzen Krankenhausaufenthalt verhindert ist.

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